Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Anzeigenschaltung bei SwissMLS AG
Diese AGB ergänzen den zwischen SwissMLS AG und dem Inserenten (nachfolgend: Kunde) geschlossenen Insertionsvertrag.
Die Partnerportale sind im Moment folgende:
Diese AGB gelten nur für die Veröffentlichung von Inseraten.
Die verschiedenen AGB der Partnerportale gelten subsidiär. Im Falle von Widersprüchen haben die vorliegenden AGB Vorrang.
Mit dem Abschluss eines Insertionsvertrages mit der SwissMLS AG erhalten Sie das Recht, Ihre Immobilieninserate (Miete oder Verkauf) auf den Partnerportalen zu den im Insertionsvertrag festgelegten finanziellen Bedingungen und Modalitäten zu publizieren. Die SwissMLS AG und die Partnerportale werden hingegen nicht Vertragspartei eines etwaigen Vertrags zwischen dem Inserenten und einem Dritten. Es wird kein Maklervertrag zwischen dem Kunden und der SwissMLS AG bzw. den Partnerportalen abgeschlossen.
Die SwissMLS AG und die Partnerportale können die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Hosting-Leistungen, an Dritte auslagern. Die Datenschutzbestimmungen sind auf der Website jedes Partnerportals abrufbar. Die SwissMLS AG und die Partnerportale verpflichten sich zur Einhaltung des neuen Datenschutzgesetzes (revDSG).
Der Beginn des Vertrags wird im Vertrag selbst festgelegt. Fehlt diese Angabe, so tritt der Vertrag am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien folgt. Fehlt die Unterzeichnung, so tritt der Vertrag am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Annahme des Vertrags durch beide Parteien folgt.
Sofern der Vertrag keine anderen Bedingungen vorsieht, beträgt die Mindestlaufzeit des Insertionsvertrags ein Jahr.
Am Ende der ursprünglichen Laufzeit des Insertionsvertrags wird dieser, sofern nichts anderes vereinbart wurde, automatisch Monat für Monat zu denselben Bedingungen verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag per Einschreiben mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
Jede Partei kann den Insertionsvertrag aus wichtigem Grund, der die Erfüllung des Vertrags unzumutbar macht, fristlos kündigen. Eine besonders schwerwiegende Vertragsverletzung stellt einen wichtigen Grund dar. Eine weniger schwerwiegende Vertragsverletzung kann ebenfalls zur fristlosen Kündigung führen, wenn ihr eine Abmahnung oder eine Fristsetzung vorausgegangen ist.
Zu einer sofortigen Kündigung durch SwissMLS AG berechtigen insbesondere folgende Gründe :
Bei einer ungerechtfertigten Kündigung durch eine der Parteien endet der Vertrag nicht. Ist der Kunde derjenige, der ungerechtfertigt kündigt, so hat er die monatlichen Zahlungen bis zur nächsten vertraglichen Fälligkeit fortzuführen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde auf die Nutzung der Partnerportale verzichtet.
Der Preis wird im Vertrag zwischen SwissMLS AG und dem Kunden festgelegt.
Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, handelt es sich bei den monatlichen Zahlungen um einen Pauschalbetrag für die Nutzung der Partnerportale, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich veröffentlichten Anzeigen und der Dauer der Veröffentlichung der Anzeigen im jeweiligen Monat. Der Pauschalbetrag gilt jedoch nur für eine bestimmte Anzahl von Anzeigen, die gleichzeitig im Monat auf den Partnerportalen veröffentlicht werden. Die maximale Anzahl von Anzeigen wird im Vertrag festgelegt. Der Kunde kann nicht auf den nächsten Monat übergehen, um nicht genutzte Anzeigen zu veröffentlichen. Wird die maximale Anzahl von Anzeigen überschritten, kann SwissMLS AG die Veröffentlichung neuer Anzeigen blockieren.
Sollte ein neues Portal Partner werden, werden die im Vertrag festgelegten Preise durch ein neues Angebot angepasst. Ohne eine entsprechende Vereinbarung werden die Anzeigen nicht auf dem neuen Portal veröffentlicht. Sollte ein Portal hingegen seine Partnerschaft beenden, würden die im Vertrag genannten Preise unverändert bleiben.
Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, verstehen sich die Preise ohne Mehrwertsteuer und sind monatlich im Voraus für den Folgemonat innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Dies gilt auch für die Verlängerung/Erneuerung des Insertionsvertrages.
Die Monatsraten sind an den schweizerischen Konsumentenpreisindex (KPI) des BFS gekoppelt. So können die Monatsraten ohne vorherige Kündigung des Vertrags, jedoch unter Vorbehalt einer einmonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben, proportional zur Veränderung des schweizerischen Konsumentenpreisindex um 100% des jeweiligen Indexwerts angepasst werden, wobei der Indexwert des Mietbeginns als Basis dient (KPI Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Die Höhe der Gebühr nach der Anpassung an den KPI kann nicht unter dem im Vertrag festgelegten Gebührensatz liegen.
Sofern keine schriftliche Beanstandung seitens des Kunden vorliegt, gilt die Rechnung 10 Tage nach Erhalt als akzeptiert.
Bei Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist kann SwissMLS AG und die Partnerportale die Veröffentlichung von Anzeigen aussetzen und aktuelle Anzeigen sperren, ohne dem Kunden Schadenersatz leisten zu müssen.
Wird eine Anzeige, die für eine bestimmte Zeit veröffentlicht wurde, aus irgend einem Grund vor Ablauf der Laufzeit (Abschluss eines Vertrags über das Objekt, Rücknahme des Objekts vom Markt, etc.) zurückgezogen, werden die Anzeigengebühren, auch für eventuelle Zusatzfunktionen, nicht zurückerstattet.
Die Mahngebühr beträgt CHF 20.- (+ MWSt).
Der Nutzer erhält und beansprucht im Rahmen des Insertionsvertrages keine Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen an geistigem Eigentum der SwissMLS AG und der Betreiber der Partnerportale (insbesondere Urheberrechte, Internetseiten, Namen und/oder Marken und andere Rechte an geistigem Eigentum), ausgenommen die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen. In diesem Fall gewähren die SwissMLS AG und die Betreiber der Partnerportale dem Kunden ein persönliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf die Schweiz beschränktes und auf die Dauer des Vertrages befristetes Nutzungsrecht.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle des Erwerbs von Rechten (durch Gesetz oder auf andere Weise) an den Portalen, der Internetseite, dem Namen und/oder den Marken oder an anderen Rechten an geistigem Eigentum, diese unverzüglich, bedingungslos und unentgeltlich an die SwissMLS AG abtritt und alle diesbezüglichen erforderlichen Dokumente erstellt.
Die auf den Partnerportalen veröffentlichten Anzeigeninhalte sind Eigentum des Kunden, sofern sie durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind. Der Kunde bestätigt, dass er mit der Veröffentlichung der Inhalte über alle hierfür erforderlichen Rechte verfügt. SwissMLS AG und die Partnerportale sind nicht verpflichtet, die veröffentlichten Inhalte zu überprüfen.
Mit der Veröffentlichung von Inhalten auf den Partnerportalen bestätigt der Kunde, dass er über die notwendigen Rechte verfügt, um SwissMLS AG und den Partnerportalen alle notwendigen Lizenzen zur Erfüllung des Vertrags zu gewähren. Der Kunde überträgt damit der SwissMLS AG und den Partnerportalen alle zur Erfüllung des Insertionsvertrages notwendigen geistigen Eigentumsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Aufnahme, Bearbeitung, Übersetzung, Veröffentlichung und Verbreitung im Internet, Veröffentlichung und Übertragung an die verschiedenen Partnerportale. Der Kunde erlaubt der SwissMLS AG auch, die Inhalte zur Verbesserung des Services und zur Weiterentwicklung der Partnerportale zu verwenden.
Durch die Veröffentlichung einer Anzeige über SwissMLS AG auf den Partnerportalen bestätigt der Kunde, dass der veröffentlichte Inhalt keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter (insbesondere aus dem Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht oder Vertragsrecht) verletzt. Die veröffentlichten Anzeigen und Bilder beschränken sich strikt auf Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden.
Jede Immobilie darf nur einmal pro Portal veröffentlicht werden.
Die veröffentlichten Anzeigen dürfen nicht rechtswidrig, irreführend, unlauter, diskriminierend oder in sonstiger Weise rechtswidrig sein oder Probleme im Bereich der IT-Sicherheit verursachen. Es dürfen keine Inhalte mit erotischem oder pornographischem Inhalt veröffentlicht werden.
Die Anzeigen müssen zudem aktuell, vollständig, korrekt und transparent sein. Der Kunde muss alle Pflichtfelder ausfüllen, damit die Interessenten die notwendigen Informationen erhalten.
Bei Verstoss gegen die vorgenannten Regeln sind SwissMLS AG und die Partnerportale berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten oder veröffentlichten Anzeigen ganz oder teilweise abzulehnen, zu ändern oder zu löschen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisermässigung oder Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Der Benutzer ist allein verantwortlich für die Geheimhaltung und Sicherheit seines Kontos und für alle Transaktionen, die über sein Konto abgewickelt werden oder von diesem aus durchgeführt werden.
Mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schliessen SwissMLS AG und die Partnerportale jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung aus, die sich aus einer Verletzung (Handlung, Unterlassung, Nichterfüllung, fehlerhafte Erfüllung, …) ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt. Insbesondere können SwissMLS AG und die Partnerportale in keinem Fall für einen möglichen direkten oder indirekten, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Schaden haftbar gemacht werden. SwissMLS SA und die Partnerportale haften daher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht für entgangenen Gewinn, geschäftliche Nachteile, Umsatz- oder Gewinnausfälle, Kundenverluste, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Goodwill, Kosten für die Beschaffung einer Ersatzlösung, einer Ersatzdienstleistung oder -technologie sowie für jeglichen Verlust (vorübergehend oder dauerhaft), Ungenauigkeit oder Beschädigung von Dateien oder Daten.
SwissMLS AG und die Partnerportale schliessen auch jegliche Haftung für Handlungen ihrer Hilfspersonen, wie z.B. Hosting-Anbieter, aus, auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
SwissMLS AG und die Partnerportale haften nicht für jeglichen Verlust, der aus einer unbefugten Nutzung des Kontos resultiert.
SwissMLS AG und die Partnerportale haften nicht für Sicherheitsmängel und Störungen, die in den Telekommunikationsnetzen Dritter oder im Internet auftreten, sowie für Betriebsunterbrechungen und Störungen der Anwendungen und Partnerportale. Bei zeitweiser Nichtverfügbarkeit der Partnerportale kann kein Anspruch auf Rückerstattung gegenüber der SwissMLS AG geltend gemacht werden.
Jede Änderung des Vertrags muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
SwissMLS AG und die Partnerportale behalten sich das Recht vor, Ihre Daten für statistische Zwecke zu verwenden, wobei die Anonymität Ihrer Firma und Ihrer Kunden gewahrt bleibt.
SwissMLS AG ist berechtigt, die Vertragsbeziehung zu übertragen oder die sich daraus ergebenden Rechte und Forderungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, ohne dass dies die Zustimmung des Kunden erfordert. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Vertragsbeziehung mit SwissMLS AG ohne die schriftliche Zustimmung von SwissMLS AG an Dritte zu übertragen.
SwissMLS AG behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird der Kunde von den Änderungen angemessen in Kenntnis gesetzt. Lehnt der Kunde die Änderungen ab, so muss er den Insertionsvertrag für die nächste Laufzeit innerhalb eines Monats nach Erhalt der neuen AGB kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb dieses Zeitraums per Einschreiben, so gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert, sobald der einmonatige Frist abgelaufen ist. Bei Kündigung gelten die ursprünglichen AGB bis zum Ablauf des Vertrags, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass SwissMLS AG sich in diesem Fall das Recht vorbehält, den Vertrag für den nächsten Termin zu kündigen.
Die französische Fassung der AGB ist massgebend.
Der Insertionsvertrag unterliegt schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung oder Auslegung des Insertionsvertrags oder der vorliegenden AGB gilt Freiburg (Stadt). Verhandlungssprache ist Französisch.
Artikel 1 – Geltungsbereich
Diese AGB gelten zur Regelung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeigenschaltung auf den Partnerportalen über den mit der SwissMLS AG geschlossenen Vertrag.
Die Partnerportale sind im Moment folgende:
- dreamo.ch;
- properstar.ch
Diese AGB gelten nur für die Veröffentlichung von Inseraten.
Die verschiedenen AGB der Partnerportale gelten subsidiär. Im Falle von Widersprüchen haben die vorliegenden AGB Vorrang.
Artikel 2 – Vertragsgegenstand und Leistungen des Inserenten
Mit dem Abschluss eines Insertionsvertrages mit der SwissMLS AG erhalten Sie das Recht, Ihre Immobilieninserate (Miete oder Verkauf) auf den Partnerportalen zu den im Insertionsvertrag festgelegten finanziellen Bedingungen und Modalitäten zu publizieren. Die SwissMLS AG und die Partnerportale werden hingegen nicht Vertragspartei eines etwaigen Vertrags zwischen dem Inserenten und einem Dritten. Es wird kein Maklervertrag zwischen dem Kunden und der SwissMLS AG bzw. den Partnerportalen abgeschlossen.
Die SwissMLS AG und die Partnerportale können die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Hosting-Leistungen, an Dritte auslagern. Die Datenschutzbestimmungen sind auf der Website jedes Partnerportals abrufbar. Die SwissMLS AG und die Partnerportale verpflichten sich zur Einhaltung des neuen Datenschutzgesetzes (revDSG).
Artikel 3 – Beginn und Ende der Beziehung
Der Beginn des Vertrags wird im Vertrag selbst festgelegt. Fehlt diese Angabe, so tritt der Vertrag am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien folgt. Fehlt die Unterzeichnung, so tritt der Vertrag am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Annahme des Vertrags durch beide Parteien folgt.
Sofern der Vertrag keine anderen Bedingungen vorsieht, beträgt die Mindestlaufzeit des Insertionsvertrags ein Jahr.
Am Ende der ursprünglichen Laufzeit des Insertionsvertrags wird dieser, sofern nichts anderes vereinbart wurde, automatisch Monat für Monat zu denselben Bedingungen verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag per Einschreiben mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
Jede Partei kann den Insertionsvertrag aus wichtigem Grund, der die Erfüllung des Vertrags unzumutbar macht, fristlos kündigen. Eine besonders schwerwiegende Vertragsverletzung stellt einen wichtigen Grund dar. Eine weniger schwerwiegende Vertragsverletzung kann ebenfalls zur fristlosen Kündigung führen, wenn ihr eine Abmahnung oder eine Fristsetzung vorausgegangen ist.
Zu einer sofortigen Kündigung durch SwissMLS AG berechtigen insbesondere folgende Gründe :
- Der Kunde zahlt trotz Mahnung innerhalb von 15 Tagen eine fällige Zahlung an SwissMLS AG nicht ;
- Der Kunde hat Daten, die SwissMLS AG oder den Partnerportalen gehören, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, die ihm bewusst oder unbewusst bekannt geworden sind, und/oder die er für eigene Zwecke ausserhalb des Rahmenvertrages verwendet hat, offengelegt ;
- Der Kunde hat seine persönlichen Identifikationsdaten an Dritte weitergegeben ;
- Der Kunde verletzt die Regeln für den Inhalt der Anzeige schwerwiegend oder wiederholt.
Bei einer ungerechtfertigten Kündigung durch eine der Parteien endet der Vertrag nicht. Ist der Kunde derjenige, der ungerechtfertigt kündigt, so hat er die monatlichen Zahlungen bis zur nächsten vertraglichen Fälligkeit fortzuführen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde auf die Nutzung der Partnerportale verzichtet.
Artikel 4 – Zahlung
Der Preis wird im Vertrag zwischen SwissMLS AG und dem Kunden festgelegt.
Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, handelt es sich bei den monatlichen Zahlungen um einen Pauschalbetrag für die Nutzung der Partnerportale, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich veröffentlichten Anzeigen und der Dauer der Veröffentlichung der Anzeigen im jeweiligen Monat. Der Pauschalbetrag gilt jedoch nur für eine bestimmte Anzahl von Anzeigen, die gleichzeitig im Monat auf den Partnerportalen veröffentlicht werden. Die maximale Anzahl von Anzeigen wird im Vertrag festgelegt. Der Kunde kann nicht auf den nächsten Monat übergehen, um nicht genutzte Anzeigen zu veröffentlichen. Wird die maximale Anzahl von Anzeigen überschritten, kann SwissMLS AG die Veröffentlichung neuer Anzeigen blockieren.
Sollte ein neues Portal Partner werden, werden die im Vertrag festgelegten Preise durch ein neues Angebot angepasst. Ohne eine entsprechende Vereinbarung werden die Anzeigen nicht auf dem neuen Portal veröffentlicht. Sollte ein Portal hingegen seine Partnerschaft beenden, würden die im Vertrag genannten Preise unverändert bleiben.
Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, verstehen sich die Preise ohne Mehrwertsteuer und sind monatlich im Voraus für den Folgemonat innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Dies gilt auch für die Verlängerung/Erneuerung des Insertionsvertrages.
Die Monatsraten sind an den schweizerischen Konsumentenpreisindex (KPI) des BFS gekoppelt. So können die Monatsraten ohne vorherige Kündigung des Vertrags, jedoch unter Vorbehalt einer einmonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben, proportional zur Veränderung des schweizerischen Konsumentenpreisindex um 100% des jeweiligen Indexwerts angepasst werden, wobei der Indexwert des Mietbeginns als Basis dient (KPI Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Die Höhe der Gebühr nach der Anpassung an den KPI kann nicht unter dem im Vertrag festgelegten Gebührensatz liegen.
Sofern keine schriftliche Beanstandung seitens des Kunden vorliegt, gilt die Rechnung 10 Tage nach Erhalt als akzeptiert.
Bei Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist kann SwissMLS AG und die Partnerportale die Veröffentlichung von Anzeigen aussetzen und aktuelle Anzeigen sperren, ohne dem Kunden Schadenersatz leisten zu müssen.
Wird eine Anzeige, die für eine bestimmte Zeit veröffentlicht wurde, aus irgend einem Grund vor Ablauf der Laufzeit (Abschluss eines Vertrags über das Objekt, Rücknahme des Objekts vom Markt, etc.) zurückgezogen, werden die Anzeigengebühren, auch für eventuelle Zusatzfunktionen, nicht zurückerstattet.
Die Mahngebühr beträgt CHF 20.- (+ MWSt).
Artikel 5 – Geistiges Eigentum
Der Nutzer erhält und beansprucht im Rahmen des Insertionsvertrages keine Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen an geistigem Eigentum der SwissMLS AG und der Betreiber der Partnerportale (insbesondere Urheberrechte, Internetseiten, Namen und/oder Marken und andere Rechte an geistigem Eigentum), ausgenommen die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen. In diesem Fall gewähren die SwissMLS AG und die Betreiber der Partnerportale dem Kunden ein persönliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf die Schweiz beschränktes und auf die Dauer des Vertrages befristetes Nutzungsrecht.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle des Erwerbs von Rechten (durch Gesetz oder auf andere Weise) an den Portalen, der Internetseite, dem Namen und/oder den Marken oder an anderen Rechten an geistigem Eigentum, diese unverzüglich, bedingungslos und unentgeltlich an die SwissMLS AG abtritt und alle diesbezüglichen erforderlichen Dokumente erstellt.
Die auf den Partnerportalen veröffentlichten Anzeigeninhalte sind Eigentum des Kunden, sofern sie durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind. Der Kunde bestätigt, dass er mit der Veröffentlichung der Inhalte über alle hierfür erforderlichen Rechte verfügt. SwissMLS AG und die Partnerportale sind nicht verpflichtet, die veröffentlichten Inhalte zu überprüfen.
Mit der Veröffentlichung von Inhalten auf den Partnerportalen bestätigt der Kunde, dass er über die notwendigen Rechte verfügt, um SwissMLS AG und den Partnerportalen alle notwendigen Lizenzen zur Erfüllung des Vertrags zu gewähren. Der Kunde überträgt damit der SwissMLS AG und den Partnerportalen alle zur Erfüllung des Insertionsvertrages notwendigen geistigen Eigentumsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Aufnahme, Bearbeitung, Übersetzung, Veröffentlichung und Verbreitung im Internet, Veröffentlichung und Übertragung an die verschiedenen Partnerportale. Der Kunde erlaubt der SwissMLS AG auch, die Inhalte zur Verbesserung des Services und zur Weiterentwicklung der Partnerportale zu verwenden.
Artikel 6 – Inhalt der Anzeige
Durch die Veröffentlichung einer Anzeige über SwissMLS AG auf den Partnerportalen bestätigt der Kunde, dass der veröffentlichte Inhalt keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter (insbesondere aus dem Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht oder Vertragsrecht) verletzt. Die veröffentlichten Anzeigen und Bilder beschränken sich strikt auf Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden.
Jede Immobilie darf nur einmal pro Portal veröffentlicht werden.
Die veröffentlichten Anzeigen dürfen nicht rechtswidrig, irreführend, unlauter, diskriminierend oder in sonstiger Weise rechtswidrig sein oder Probleme im Bereich der IT-Sicherheit verursachen. Es dürfen keine Inhalte mit erotischem oder pornographischem Inhalt veröffentlicht werden.
Die Anzeigen müssen zudem aktuell, vollständig, korrekt und transparent sein. Der Kunde muss alle Pflichtfelder ausfüllen, damit die Interessenten die notwendigen Informationen erhalten.
Bei Verstoss gegen die vorgenannten Regeln sind SwissMLS AG und die Partnerportale berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten oder veröffentlichten Anzeigen ganz oder teilweise abzulehnen, zu ändern oder zu löschen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisermässigung oder Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Artikel 7 – Haftung
Der Benutzer ist allein verantwortlich für die Geheimhaltung und Sicherheit seines Kontos und für alle Transaktionen, die über sein Konto abgewickelt werden oder von diesem aus durchgeführt werden.
Mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schliessen SwissMLS AG und die Partnerportale jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung aus, die sich aus einer Verletzung (Handlung, Unterlassung, Nichterfüllung, fehlerhafte Erfüllung, …) ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt. Insbesondere können SwissMLS AG und die Partnerportale in keinem Fall für einen möglichen direkten oder indirekten, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Schaden haftbar gemacht werden. SwissMLS SA und die Partnerportale haften daher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht für entgangenen Gewinn, geschäftliche Nachteile, Umsatz- oder Gewinnausfälle, Kundenverluste, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Goodwill, Kosten für die Beschaffung einer Ersatzlösung, einer Ersatzdienstleistung oder -technologie sowie für jeglichen Verlust (vorübergehend oder dauerhaft), Ungenauigkeit oder Beschädigung von Dateien oder Daten.
SwissMLS AG und die Partnerportale schliessen auch jegliche Haftung für Handlungen ihrer Hilfspersonen, wie z.B. Hosting-Anbieter, aus, auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
SwissMLS AG und die Partnerportale haften nicht für jeglichen Verlust, der aus einer unbefugten Nutzung des Kontos resultiert.
SwissMLS AG und die Partnerportale haften nicht für Sicherheitsmängel und Störungen, die in den Telekommunikationsnetzen Dritter oder im Internet auftreten, sowie für Betriebsunterbrechungen und Störungen der Anwendungen und Partnerportale. Bei zeitweiser Nichtverfügbarkeit der Partnerportale kann kein Anspruch auf Rückerstattung gegenüber der SwissMLS AG geltend gemacht werden.
Artikel 8 – Sonstiges
Jede Änderung des Vertrags muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
SwissMLS AG und die Partnerportale behalten sich das Recht vor, Ihre Daten für statistische Zwecke zu verwenden, wobei die Anonymität Ihrer Firma und Ihrer Kunden gewahrt bleibt.
SwissMLS AG ist berechtigt, die Vertragsbeziehung zu übertragen oder die sich daraus ergebenden Rechte und Forderungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, ohne dass dies die Zustimmung des Kunden erfordert. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Vertragsbeziehung mit SwissMLS AG ohne die schriftliche Zustimmung von SwissMLS AG an Dritte zu übertragen.
SwissMLS AG behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird der Kunde von den Änderungen angemessen in Kenntnis gesetzt. Lehnt der Kunde die Änderungen ab, so muss er den Insertionsvertrag für die nächste Laufzeit innerhalb eines Monats nach Erhalt der neuen AGB kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb dieses Zeitraums per Einschreiben, so gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert, sobald der einmonatige Frist abgelaufen ist. Bei Kündigung gelten die ursprünglichen AGB bis zum Ablauf des Vertrags, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass SwissMLS AG sich in diesem Fall das Recht vorbehält, den Vertrag für den nächsten Termin zu kündigen.
Die französische Fassung der AGB ist massgebend.
Der Insertionsvertrag unterliegt schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung oder Auslegung des Insertionsvertrags oder der vorliegenden AGB gilt Freiburg (Stadt). Verhandlungssprache ist Französisch.
31.03.2026